Geschäftsbedingungen Portraitfotografie
1. Geltungsbereich
1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei
denn, die UNUA Agency GmbH, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.2 „Fotos“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte,
egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere
Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder, digitale Bilder in Onlinegalerien
oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:
2.2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer telefonisch oder per
E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen.
Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
2.3. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch, per E-Mail oder persönlich ein Angebot über
die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich
einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach
Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
2.4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen.
Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch. Mit der Annahme des
Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung
der Fotos zustande.
2.5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3. an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot,
welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung an-nehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich,
wenn der Auftragnehmer eine Auftrags-bestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der UNUA Agency GmbH alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen
Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).
3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote
gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.
3.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden
Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder M.ngelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten
künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel
der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche .nderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
3.4. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von der Fotografin nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen
bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung
dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Epidemien, Pandemien, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten
der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.
4. Pflichten des Auftragnehmers
4.1. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen.
4.2. Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen und im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem
Tag weitere Stunden in Auftrag geben.
4.3 Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber
hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW-Format.
4.4. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen drei Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders
aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Retuschen) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.
4.5. Die Dateien werden dem Auftraggeber hochauflösend (mind. 4.400px lange Bildkante und 300dpi) im JPG-Format
auf einem USB Stick zugesendet oder via Download bereit gestellt.
5. Vergütung und Auslagen
Die Vergütung erfolgt anhand eines vertraglich festgehaltenen Honorars.
Weitere Stunden werden mit 300€ je angefangener Halbenstunde berechnet. Alle Preise verstehen sich exkl. 19% MwSt.
5.1. Bei Vertragsschluss wird eine erste Zahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises berechnet, die innerhalb von 7
Tagen ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet.
Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des Auftragnehmers:
{UNUA Agency GmbH | Sparkasse Hilden | IBAN: DE24 3345 0000 0035 3667 65 }
5.2. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung
anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leitungen
berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.
5.3. Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungstellung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung
durch den Auftragnehmer.
5.4. Essen und Getränke während der Reportage werden dem Auftragnehmer unentgeltlich in angemessenem Umfang zur
Verfügung gestellt.
6. Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung
6.1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die
nachfolgenden Bestimmungen.
6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung/Verschiebung durch den Auftraggeber gegen diesen
einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 5.1 dieser Vereinbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten
Vergütung geltend zu machen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden,
oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertretenen hat.
6.3. Kann der Auftragnehmer, wegen Krankheit, oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat, den Auftrag nicht
durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet.
6.4. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.
7.2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos die jeweils im Angebaot aufgeführten Nutzungsrechte. Das Recht der Vervielfältigung
und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger
Bezahlung der Vergütung über. Der Auftragnehmer darf die Fotos nicht verkaufen. Veränderungen oder Weiterbearbeitung
der Fotos sind nur mit vorheriger Zustimmung der UNUA Agency GmbH erlaubt.
7.3. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch, alle Fotos zu erhalten.
7.4. Der Auftragnehmer darf die Fotos, auf denen vordergründig die Auftraggeber abgebildet sind, im Rahmen der Online-
Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. Homepage, Blog, Sozial Media), wenn der Auftraggeber
dem zustimmt.
8. Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3. dieser Geschäftsbedingungen nicht abweichend
geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht).
In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3. dieser Geschäftsbedingungen
ausgeschlossen.
8.3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1. dieser Geschäftsbedingungen dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung
auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen
hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die
Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer
Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
8.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern 8.1. bis 8.3. dieser Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung
9.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den
Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
9.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.
10. Datenschutzrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers
10.1. Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über die Erhebung von
personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses aus.
10.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen allen weiteren Dritten zugänglich
zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftraggebers in Berührung kommen.
10.3. Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten. Er wird darüber hinaus gedruckte
Ausfertigungen des Informationsblattes im Rahmen der Veranstaltung vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur
Verfügung zu stellen.
11. Textform
11.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser
Geschäftsbedingunge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt
hiervon unberührt.
12. Anzuwendendes Recht
12.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen
des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird
(Günstigkeitsprinzip).
12.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Hilden. Der
Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen,
bleibt hiervon unberührt.
12.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
